Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt, da die Werte veraltet und nicht mehr dem Gebot der Gleichbehandlung entsprechen. Aus diesem Grund müssen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

Die Grundsteuer bemisst sich nach dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und des Hebesatzes. Der Grundsteuerwert muss nun auf den 01.01.2022 neu bewertet werden. Die Bewertung erfolgt entweder nach dem Ertragswertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohneigentum oder dem Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke und Teileigentum. Dazu werden jeweils unterschiedliche Angaben benötigt.

Zur Feststellung des Grundsteuerwerts muss jeder Grundstückseigentümer in dem Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Erklärung elektronisch per Elster an das Finanzamt übermitteln.

Die neufestgesetzte Grundsteuer muss dann ab dem Jahr 2025 gezahlt werden. Wie hoch die Grundsteuer dann sein wird, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig.

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